Prothetische Zahnheilkunde
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Vor der Herstellung einer Krone muss der Zahn im Durchmesser verkleinert werden. Man wählt eine leicht konische Präparation. Am Übergang zur Gingiva liegt die Präparationsgrenze, an der die Krone endet. Abhängig von der Zahnform kann die Präparationsgrenze auch tangential auslaufen. Es ist keine deutliche Stufe vorhanden. Hier muss der Kronenrand aus Metall gearbeitet sein (Vollgusskrone oder Metallrand bei Verblendkrone). Wenn möglich, wird für Vollguss-, Verblend- und Teleskopkronen eine zirkuläre Präparation in Form einer Hohlkehle angestrebt. Für Mantelkronen aus Kunststoff oder Keramik ist eine rechtwinklige Stufe von mindestens 1 mm Breite erforderlich. Man bezeichnet diese Arten der Präparation als Tangential-, Hohlkehl- bzw. Stufenpräparation.
In der Abbildung fehlen die Zähne 21 und 22. Bei den Zähnen 12 und 13 waren Füllungen nicht mehr indiziert. Nach der Anästhesie erfolgte eine leicht konische Präparation mit Hohlkehle.
Mit knetbarem Silikon (A) wird ein Vorabdruck genommen. Mit dünn fließendem Silikon erfolgt eine Korrekturabformung.
Die präparierten Zähne werden mit provisorischen Kronen oder Brücken geschützt. Provisorien verhindern eine thermische, mechanische und chemische Reizung des freiliegenden Dentins und erhalten die Okklusion und Ästhetik. Gleichzeitig können sie Lageänderungen der präparierten Zähne verhindern. Am einfachsten können sie aus konfektionierten Metall- oder Kunststoffkäppchen bzw. mittels eines Abdrucks mit pulpaverträglichem Auto- bzw. Kaltpolymerisat hergestellt werden. Bei längeren Tragezeiten, parodontalen Problemen oder tief subgingivalen Kronenrändern können auch laborgefertigte Provisorien indiziert sein.
Im zahntechnischen Labor erfolgt die Modellvorbereitung: Zahnkranz ausgießen, Zahnkranz sockeln, OK-UK-Modelle einartikulieren, Modell sägen. Mit Wachs wird das Grundgerüst der Kronen/Brücke modelliert. Die Modellation wird in feuerfeste Einbettmasse gegeben und gegossen.
Der Gussrohling wird unmittelbar nach dem Entfernen der Einbettmasse mit einem Sandstrahlgerät abgestrahlt. Nachdem das Grundgerüst ausgearbeitet wurde kann das Aufbrennen der keramischen Massen erfolgen.
Das Metallgerüst wird vor dem Brennen mit keramischer Paste beschichtet. Beim Brennvorgang im Keramikofen schmilzt die Masse und sintert zusammen. Mehrfaches Auftragen und Brennen keramischer Massen sind dabei notwendig, bis das fertige Ergebnis vorliegt. Die Patientin kann wieder lachen!
Der Keramikverbund mit Metallgerüsten erfolgt auf chemischer Grundlage über eine Oxidschicht beim Erstbrennen. Kronen können auch mit Polymerwerkstoffen verblendet werden. Eine chemische Verbindung zwischen Kunststoff und Metallgerüst gelingt nur unzureichend. Deshalb werden beim Modellieren der Krone winzige Kunststoffperlen auf die Oberfläche geschichtet, die der Kunststoffverblendung nach dem Guss als Retentionsperlen Halt geben. Es handelt sich also um einen mikromechanischen/-retentiven Verbund beider Materialien.
Die Herstellung von Mantelkronen aus Keramik oder Polymer ist auf verschiedenen Wegen möglich:
- Aus Platinfolie wird auf dem Arbeitsstumpf ein Trägerkäppchen gefalzt und anschließend die Krone aus keramischer Masse geschichtet und gebrannt.
- Die Krone wird in Wachs modelliert und aus glühend fließender Presskeramik gegossen.
- Die Krone wird von einer computergesteuerten Fräseinheit nach einem „Fotoabdruck“ vom Stumpf aus einem Keramikblock geschliffen.
- Polymerkronen aus Kunststoff werden auf dem Arbeitsstumpf geschichtet und lichtpolymerisiert
Vorteil der Mantelkronen ist die hohe Ästhetik, die vor allem bei Frontzahnkronen überzeugt. Nachteil ist ihre, gegenüber den Verblendkronen, geringere Festigkeit.