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Prophylaxe

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Fissurenversiegelung

Fissurenversiegelung
Fissurenversiegelung

Angezeigt ist eine Fissurenversiegelung bei:

  • kariesaktiven Kindern zwischen dem sechsten und 15. Lebensjahr
  • stark zerklüfteten, kariesgefährdeten okklusalen, bukkalen und palatinalen Fissuren und Grübchen