Implantologie
Unterthemen
Ablauf einer Implantatversorgung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Implantation ist das Fehlen von Kontraindikationen.
Kontraindikationen sind z.B. Risikopatienten, schwere Allgemeinerkrankungen (z.B. Systemerkrankungen des Knochens, Osteoporose, Diabetes), mangelnde Motivation und Kooperation, mangelnde Mundhygiene, unsaniertes Restgebiss, Knochenmangel im Bereich des Unterkieferkanals oder der Kieferhöhle, Zustand nach Bestrahlung.
Implantat Voruntersuchung
Es wird geprüft, ob genug Knochen für das Implantat an der geplanten Stelle vorhanden ist. Dazu werden Gipsmodelle der Kiefer, Messungen der Schleimhautdicke sowie Röntgenbilder oder computertomographische Aufnahmen ausgewertet. Zur röntgenologischen Implantatplanung gibt es Folien mit verschiedenen Implantatformen, die auf die Röntgenbilder gelegt werden, um die optimale Implantatposition zu ermitteln. Danach kann das Implantat in Länge und Dicke ausgewählt werden. Implantate dürfen keine wichtigen anatomischen Strukturen verletzen oder gefährden (z.B. Kieferhöhle, Nachbarzähne, Nerven oder andere Implantate). Während der Operation kann die Lage des Implantatbetts und die Ausrichtung der Implantatachse mit einer speziellen Schablone überprüft werden.
Bildgebende diagnostische Verfahren:
- Zahnfilm bei Einzelimplantaten.
- Orthopantomogramm:
Im Unterkiefer: Beurteilung des Verlaufs des Nervkanals.
Im Oberkiefer: Beurteilung der Grenze der Kieferhöhlen und des Nasenbodens. - Fernröntgenaufnahme seitlich:
Beurteilung der Höhe des Alveolarfortsatzes in der Frontzahnregion des Ober- und Unterkiefers. - Computertomographie:
Es sind digitale dreidimensionale Darstellungen möglich, mit deren Hilfe Richtung, Länge und Durchmesser der Implantate ermittelt werden können.
Dieser Film zeigt den ersten und zweiten Molar im Unterkiefer welche durch Implantate ersetzt wurden. Es wird der Ablauf als auch die Vorteile eines Abutments und einer Zahnkrone aus Vollporzellan gezeigt. Durch die gingivale Rezession würde die Metallkonstruktion freiliegen und eine dunkle Linie erzeugen.
Implantatoperation
Nach der Anästhesie wird ein Mukoperiostlappen über der geplanten Knochenregion weggeklappt. Mit einer Bohrschablone und einem dünnen Pilotbohrer wird die Position des Implantats festgelegt. Mit verschiedenen Fräsen wird die Knochenbohrung präpariert, die exakt auf die Größe des Implantats abgestimmt sein muss. Dazu gibt es spezielle außen- oder innengekühlte Fräsen. Nach gründlicher Spülung der Knochenbohrung mit Kochsalzlösung wird das sterile Implantat in den Knochen geschraubt oder gesteckt. Dabei darf die Oberfläche nicht bakteriell kontaminiert werden. Anschließend wird die Schleimhaut über dem Implantat wieder sorgfältig vernäht.
Bei der knöchernen Einheilung, die als Osseointegration bezeichnet wird, kommt es an der Implantatoberfläche zunächst zu einer Anlagerung von Geflechtknochen, der im Laufe eines Jahres zu lamellärem Knochen ausreift, während sich an der Durchtrittsstelle des Implantats ein Gingivalsaum wie bei einem natürlichen Zahn ausbildet. Osseointegrierte Implantate haben kein Parodontium und sind daher starr mit dem Knochen verbunden.
Es kann aber auch eine fibroossäre Einheilung stattfinden, wobei es nicht zu einer Osseointegration kommt. Solche Fälle werden als Misserfolge gewertet, weil bindegewebig eingeheilte Implantate schnell beweglich werden und in kurzer Zeit durch marginale Infektion verloren gehen.